ZEIT Online 12.03.2019:
Hohes Alter schützt vor Mietkündigung
Zwei Senioren dürfen in ihrer Wohnung bleiben, weil ein Umzug unzumutbar wäre, urteilt ein Berliner Gericht. Offen bleibt, welches Alter vor Kündigung schützt.
Hohes Alter schützt vor Mietkündigung
Zwei Senioren dürfen in ihrer Wohnung bleiben, weil ein Umzug unzumutbar wäre, urteilt ein Berliner Gericht. Offen bleibt, welches Alter vor Kündigung schützt.