AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Otto Schmidt online 13.03.2019:

Hohes Alter der Mieter schützt vor Eigenbedarfskündigung

574 Abs. 1 Satz 1 BGB (Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte nach Eigenbedarfskündigung) ist mit Blick auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip verkörperten und garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen entsprechend weit auszulegen.