AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Sa 07.06. um 14 Uhr: Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen

Solidarische Mieter:innen kämpfen gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen!


Wir treffen uns monatlich — tauschen uns aus und bereiten Aktionen in der Öffentlichkeit vor.

Dazu treffen wir uns das nächste Mal am Samstag 07.06. um 14 Uhr im Familien- und Nachbarschaftszentrum Kiezanker, Zugang über Cuvrystr.13-14 oder Falckensteinstr. zwischen 39 - 41, Berlin-Kreuzberg (U-Bahn Schlesisches Tor)

Wir laden euch herzlich dazu ein — für Betroffene und Unterstützer:innen
3 Jahre Treffen von 'Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen'

Wir haben im vergangenen Monat Mai  2025 gemeinsam mit anderen Mieter:innen wieder einige Gerichtssäle gefüllt.
Letztlich wurde kein Prozess verloren!
Einige Prozesse warten auf ihre Fortsetzung.
Ein Prozess wurde in der 1. Instanz beim Amtsgericht Kreuzberg gewonnen.
In einem weiteren Prozess kam es vor dem Landgericht zu einer "Güteeinigung", die die Mieterin für sich als Erfolg wertete.
Und schon Anfang Juni gibt es weitere Möglichkeiten der ‚Solidarischen Prozessbegleitung‘.

In den vergangenen Jahren haben wir fast ausschließlich Prozesse wegen Kündigung nach Eigenbedarf oder Verwertung unterstützt. Beide Kündigungsformen berufen sich auf den Paragraphen §573 des BGB.

Die Situation für Mieter:innen in der Stadt ist aber dynamisch und Veränderungen der Lebensverhältnisse von Mieter:innen ändern sich auch durch neue Wohnsituationen, wie hohe Mieterhöhungen nach dem Auslaufen von Sozialbindungen oder möblierten
Vermietungen auf Zeit.
Auch in diesen beiden Bereichen organisieren sich Mieter:innen und greifen vorhandene Kampfformen wie die ‚Solidarische Prozessbegleitung‘ auf.
Da wir immer proklamieren uns als Mieter:innen nicht spalten zu lassen, haben wir entschieden auch diese kämpferische Gruppen zu unterstützen und nehmen nun deren Aufrufe zur ‚Solidarischen Prozessbegleitung‘ in unsere Prozessübersicht auf.
Die unterschiedlichen Kündigungsformen vermerken wir in unseren Veröffentlichungen zur ‚Solidarischen Prozessbegleitung‘.

Unsere letztlich viel zu wenig benutzte Aktionsform der ‚Solidarischen Wohnungsverkaufsbesichtigungsbegleitung‘ zu der wir vor ein paar Wochen aufgerufen hatten, war ein voller Erfolg. Die Wohnung wurde nicht verkauft!
Unsere gute Stimmung vor dem Haus bei Getränken und Kuchen, Transpi und Info-Material, Gesprächen mit weiteren Hausbewohner:innen und Vorbeilaufenden, führte reziprok zur schlechten Stimmung bei Makler und potentiellem Käufer:innen.
Die Rückmeldungen von Hausbewohner:innen und Passanten waren positiv und das Info-Material wurde gerne mitgenommen.
Es bleibt eine gute, niedrigschwellige, und nachbarschaftlich-kommunikative Aktionsform, die zu Erfolgen in unseren Kämpfen für unsere Wohnungen führen kann.

Bereits am 16. März hat das BGH ausnahmsweise mal ein Urteil in Mietrechts- bzw. Eigenbedarfskündigungsangelegenheiten gesprochen, welches bei guter anwaltschaftlicher Unterstützung zum Vorteil von uns Betroffenen genutzt werden kann.
Konkret geht es um eine Härtefallregelung im Zusammenhang einer Eigenbedarfskündigung.
Das Landgericht Berlin hatte ein Berufungsverfahren eines Räumungsklageprozesses nach einem Urteil gegen die Mieter:in vor dem Amtsgericht abgelehnt, weil die betroffene Mieter:in "nur" ein ärztliches Attest über die gesundheitlichen Folgen des Wohnungsverlust vorgelegt hat.
Dem Landgericht war das zu wenig, denn es behauptete ein Gutachten wäre erforderlich gewesen.
Dem widersprach der BGH und akzeptiert "ausführliche fachliche Atteste" und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Berlin zurück.
Bei solchen BHG-Urteilen gilt es immer abzuwarten wie die entsprechenden Amts- und Landgerichte das in der Gerichtsrealität umsetzen.
Es könnte aber sein, dass uns zur Belegung unseres gesundheitlichen Härtefalls belastende lange Gespräche mit uns unbekannten und manchmal nicht wohlgesonnen Gutachter:innen erspart bleiben, wenn wir "ausführliche fachliche Atteste" von unseren uns bekannten und vertrauten behandelden Fachärzt:innen vorlegen können.

Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen
Wir bleiben Alle!