AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Sa 07.12. um 14 Uhr: Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen

Solidarische Mieter:innen kämpfen gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen!


Wir treffen uns monatlich — tauschen uns aus und bereiten Aktionen in der Öffentlichkeit vor.

Dazu treffen wir uns das nächste Mal am Samstag 02.11. um 14 Uhr im Familien- und Nachbarschaftszentrum Kiezanker, Zugang über Cuvrystr.13-14 oder Falckensteinstr. zwischen 39 - 41 , Berlin-Kreuzberg (U-Bahn Schlesisches Tor)

Wir laden euch herzlich dazu ein — für Betroffene und Unterstützer:innen
November 2024: Termine für die Solidarische Prozessbegleitung bei Eigenbedarfskündigungen

Die bisher bekannten Termine 2024 für die Solidarische Prozessbegleitung und Infos zu zurückliegenden Prozessen bei Eigenbedarfskündigungen findet ihr hier in der PDF-Datei.
16.09.2024: Prozess gegen Eigenbedarfskündigung verloren

E3K AGCH 20240916 verloren
10.07.2024 Bundesgerichtshof: Urteil des VIII. Zivilsenats

Mitteilung der Pressestelle

(Nr. 145/2024)


Zu dem in den Vorschriften zur Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem
Wohnungserwerb und zur Eigenbedarfskündigung verwendeten Begriff der
Familienangehörigen — hier: Cousins
02.07.2024 Prozess gegen Eigenbedarfskündigung gewonnen

E3K Mitte20240702g
14.05.2024 Prozess gegen Eigenbedarfskündigung gewonnen

E3K Mitte20240514 g
Stellungnahme der AG E3K zu verschienden Äusserungen innerhalb der Sendungen des RBB zum Landgerichtsurteil 25.01.2024

In den Sendungen "Abendschau" und "Panorama" des RBB vom Donnerstag, den 21. März 2024 wird anlässlich eines Urteils zur Härtefallregelung des Landgerichts Berlin (25.01.2024 – 67 S 264/22) mehrfach sowohl vom Moderator Sascha Hingst als auch vom Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Sebastian Bartels behauptet, dass eine Mieter:in nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung ausziehen muss.
Auch im Onlineartikel heisst es "Der Mieter muss die Kisten packen, ..."

Dies können wir so nicht unwidersprochen stehen lassen!

Eine Mieter:in muss laut Gesetz ihre gemietete Wohnung verlassen, wenn der Mietvertrag beendet ist.
Ein Mietvertrag ist erst nach einer wirksamen Kündigung beendet.
Die Wirksamkeit einer Kündigung muss von einem Gericht geklärt werden.
Dazu muss die Vermieter:in ein Räumungsklageverfahren vor Gericht führen.
Bis zum Abschluss eines solchen Verfahrens, welches gegebenfalls durch 2 Instanzen gehen kann, muss die Mieter:in nicht ausziehen!
Das Verfahren selbst zieht sich häufig zwischen 1 - 2 Jahren hin.
Selbst wenn die Mieter:in abschliessend die Räumungsklage verliert, wird vom Gericht häufig eine 6 monatige "Übergangsfrist" bis zum Verlassen der Wohnung eingeräumt.
Unabhängig vom Urteil des Landgerichts Berlins, welche diese Frist unter bestimmten Umständen auf 2 Jahre verlängert, möchten wir festhalten, dass eine Mieter:in nach Erhalt ihrer Eigenbedarfskündigung NICHT ausziehen muss!

Ganz im Gegenteil!
Wir empfehlen betroffenen Mieter:innen umgehend eine Mieter:innen-Beratung aufzusuchen, sich mit einer lokalen Mieter:innen-Initiative zusammen zuschliessen und aktiv gegen ihre eigene Kündigung, sowie solidarisch gegen Kündigungen anderer Mieter:innen, vorzugehen.

Weitere Informationen dazu bieten viele Mieter:innen-Inititativen im Internet. Auch auf den Seiten unserer Arbeitsgruppe gibt es diesbezüglich Informationen.

Eigenbedarf kennt keine Kündigung — E3K
Wir bleiben alle!
Das Urteil des Landgerichts Berlin in Sachen Eigenbedarfskündigung vom 25.01.2024 ist ein Blendwerk!

Am 25.01.2024 hat das Landgericht Berlin ein Urteil in Sachen Kündigung wegen Eigenbedarf gefällt (1) und später in einer Pressemitteilung veröffentlicht (2).
Eine Pressemitteilung zu einem Landgerichtsurteil ist eher ungewöhnlich und deutet auf eine besondere Bedeutung des Urteils hin.
29.11.2023: Prozess gegen Eigenbedarfskündigung

2023 11 29 Prozess gewonnen
5 Phasen der Eigenbedarfskündigung

Unsere eigenen und gesammelten Erfahrungen der AG E3K bei Eigenbedarfskündigungen haben wir hier in einen Ablauf von 5 Phasen eingestellt und zusammengefasst. Es beinhaltet die Zeit von der Kündigung bis zum Ende des Gerichtsverfahrens. Wir sind keine Jurist:innen, unsere Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindliche Fragen müssen immer mit einer Anwält:in geklärt werden.

Wichtig: Wir empfehlen allen Mieter:innen jetzt sofort eine Mietrechtsversicherung abzuschließen!!! Der Versicherungsschutz tritt erst nach einem bzw. nach drei Monaten nach dem Eintritt in Kraft.


Phase 1: Eigenbedarfskündigungsschreiben erhalten

Mieter:innenberatung aufsuchen; kein Kontakt zur Vermieter:in aufnehmen und sich nicht zur Kündigung äußern! Kündigungsschreiben prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist: selbst und mit Unterstützung von Mieter:innenberatung; Widerspruch einreichen, jedoch erst kurz vor der 2-monatigen Frist vor dem Ende der Kündigungsfrist; Härtefallklausel: muss beim Widerspruch mit eingereicht werden; Suche nach Anwält:in; Kontakt mit lokalen Mieter:innen-Initiativen aufnehmen, Verbündete suchen; Informationen sammeln; Betroffene von Eigenbedarfskündigungen solidarisch begleiten;

Phase 2: Von der Räumungsklagezustellung bis zum Prozessbeginn

Räumungsklagezustellung der Eigentümer:in; Anwält:in kontaktieren und eng zusammenarbeiten; 2-Wochenfrist um der Räumungsklage zu widersprechen einhalten, der Widerspruch kann unbegründet bleiben; nach weiterer 2-Wochenfrist den begründeten Widerspruch einreichen; Recherche: Grundbuchamt, ob es weitere Wohnungen der Eigentümer:in gibt; Recherche z.B. über social media zur einziehende Person; Zeug:innenbefragung vorbereiten; Kontakt zu Nachbar:innen aufnehmen; Öffentlichkeit schaffen: Stellungnahmen, Kundgebungen, Presse durch solidarische Unterstützer:innen (nicht selbst öffentlich werden!); Austausch mit anderen Betroffenen, auch für den Härtefallwiderspruch; Prozessbesuche anderer Betroffener;

Phase 3: Prozessphase am Amtsgericht

Erster Gerichtstermin: Gütetermin und ggf. erster Verhandlungstag; evtl. zweiter Verhandlungstag: Beweisaufnahme u.a. mittels Zeug:innenbefragung; nachfolgender Gerichtstermin: Verkündungstermin; Zustellung des Urteils der Räumungsklage und der Widerspruchsfrist; ggf. Antrag auf Räumungs- und Vollstreckungsschutz stellen; Einreichen des Widerspruchs am Landgericht;

Phase 4: Prozessphase am Landgericht

Erster Gerichtstermin: Gütetermin und ggf. erster Verhandlungstag; evtl. zweiter Verhandlungstag: Faktenlage und evtl. erneute Zeug:innenbefragung; Urteilsverkündigungstermin inklusive Räumungstermin; Widerspruch beim BGH als Möglichkeit;

Phase 5: Postprozessphase

Bei negativem Ausgang: Wohnungssuche und Auszug; bei positivem Ausgang: Durchatmen und Feiern; seelische und körperliche Folgen nicht ignorieren; Austausch mit anderen Betroffenen der traumatischen Erfahrungen; Solidarität mit anderen Betroffenen von Eigenbedarfskündigungen;
Sa 18.11.2023: Veranstaltung 'Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen' und vorab am
Mi 15.11.2023: Protestaktion, Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung

Berliner Bündnis gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn ruft zur Protestaktion gegen Verdrängung durch Eigenbedarfskündigungen auf! Am Mittwoch, 15.11.2023 ab 10 Uhr vor dem Amtsgericht Kreuzberg mit anschließender Prozessbegleitung um 11 Uhr.
25.09.2023 Eigenbedarfskündigungsprozeß am Amtsgericht 2023 09 25 E3K Prozeß