Berliner Zeitung 16.12.2024:
Kündigung eines DDR-Altmietvertrags wegen Eigenbedarfs ist möglich
Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Vermieters, der Eigenbedarf angemeldet hatte.
Berliner Abendblatt 16.12.2024:
DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs nach BGB kündbar
Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
Kündigung eines DDR-Altmietvertrags wegen Eigenbedarfs ist möglich
Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Vermieters, der Eigenbedarf angemeldet hatte.
Berliner Abendblatt 16.12.2024:
DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs nach BGB kündbar
Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.