AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Sa 11.01. um 14 Uhr: Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen

Solidarische Mieter:innen kämpfen gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen!


Wir treffen uns monatlich — tauschen uns aus und bereiten Aktionen in der Öffentlichkeit vor.

Dazu treffen wir uns das nächste Mal am Samstag 11.01. um 14 Uhr im Familien- und Nachbarschaftszentrum Kiezanker, Zugang über Cuvrystr.13-14 oder Falckensteinstr. zwischen 39 - 41 , Berlin-Kreuzberg (U-Bahn Schlesisches Tor)

Wir laden euch herzlich dazu ein — für Betroffene und Unterstützer:innen
Berliner Zeitung 16.12.2024:

Kündigung eines DDR-Altmietvertrags wegen Eigenbedarfs ist möglich

Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Vermieters, der Eigenbedarf angemeldet hatte.


Berliner Abendblatt 16.12.2024:

DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs nach BGB kündbar

Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.