20.04.2023 PRESSEMITTEILUNG von WEDDING WEHRT SICH!
Wir unterstützen Kampf einer Betroffenen um Ihre Wohnung. Es handelt sich um die letzte Altmieterin eines Hauses im Wedding, eine langjährige Mieterin mit einem entsprechend günstigem Mietvertrag.
Schon mehrfach gab es erfolglose Entmietungs- und Kündigungsversuche gegen die Mieterin, und mitten in der Pandemie hatte der Vermieter dann schließlich Eigenbedarf angemeldet. Nach seinen Angaben sollte seine Tochter in die Wohnung einziehen. In 1. Instanz hatte das AG Wedding — bekannt für eher vermieterfreundliche Tendenzen — dem Vermieter die Wohnung zugesprochen.
Die Mieterin ist nun in 2. Instanz vor dem LG Berlin, ihre Berufung gegen das Urteil wurde angenommen.
Auch von unserer Seite gibt es starke Zweifel an dem Eigenbedarf. Das Gebäude, in dem die Mieterin wohnt, ist völlig verwahrlost. Eine amtliche Begehung hat teils sogar gesundheitsgefährdende Zustände festgestellt. Es ist schwer vorzustellen, wieso die Tochter eines erfolgreichen Touristik-Unternehmers ausgerechnet dort wohnen will.
An diesem Freitag, dem 28.04.2023, findet nun der entscheidende Termin hierzu vor dem Berliner Landgericht statt. Die Tochter des Eigentümers soll vom Landgericht als Zeugin befragt werden.
Die Kiezkommune Wedding, E3K, sowie weitere Initiativen und Gruppen, unterstützen die Mieterin bei ihrer Gegenwehr und rufen deshalb dazu auf, als Zuschauer*innen an diesem öffentlichen Termin teilzunehmen!
Zugleich wollen wir durch diesen Fall auf den Missstand der Eigenbedarfskündigungen aufmerksam machen.
Denn inzwischen werden Eigenbedarfskündigungen viel zu oft als Hebel benutzt, um Menschen aus ihren Wohnungen zu entfernen. Laut dem Berliner Mieterverein wurden im letzten Jahr rund die Hälfte aller Wohnungskündigungen in der Hauptstadt auf der Grundlage von Eigenbedarf ausgesprochen. Und obwohl es sich bei Eigenbedarfskündigungen also längst nicht mehr um Einzelfälle handelt, wehren sich die meisten betroffenen Mieter*innen nicht. Denn der Kampf um das eigene Zuhause scheint oft nicht besonders aussichtsreich, muss häufig allein geführt werden und wird daher auch schnell kräftezehrend.
Auch sind viele Kündigungen nur vorgetäuscht, aber gleichzeitig wird es betroffenen Mieter*innen vom Gesetz besonders schwer gemacht, Vortäuschungen nachzuweisen. Gerade solche Schieflagen sind für uns ein weiteres Beispiel dafür, dass die Profitinteressen der Vermieter*innen und Immobilienbesitzer*innen immer noch viel zu oft über das Recht auf friedvolles, unbehelligtes Wohnen von Mieter*innen gestellt werden. Wir fordern daher, sich solidarisch mit allen betroffenen Mieter*innen zu zeigen!
Wir können auch nicht nachvollziehen, dass vertragstreue, oft langjährige, Bewohner*innen einfach so ihr Zuhause und gewohntes Umfeld verlieren können und ihr Leben teils drastisch verändern müssen, obwohl sie eigentlich schuldlos sind. Wir fordern daher, dass die Rechte von Mieter*innen in dieser Hinsicht gestärkt werden!
Wir meinen außerdem, dass es besonders wichtig für Betroffene ist, sich gezielt zu informieren, Erfahrungen zu teilen und sich zu vernetzen — und für uns „noch nicht Betroffene“, ihnen Unterstützung zu bieten und, wenn nötig, auch Fälle zu skandalisieren. Denn morgen könnte es auch unser Zuhause treffen!
Prozess am Freitag, 28.04.2023 um 11:30 Uhr, im Landgericht Berlin, Saal 1715, Littenstr. 12- 17, 10179 Berlin
Vertreter*innen der Presse sind ausdrücklich eingeladen, sich ebenfalls ein Bild vor Ort zu machen!
Pressekontakt und weitere Informationen:
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Wir unterstützen Kampf einer Betroffenen um Ihre Wohnung. Es handelt sich um die letzte Altmieterin eines Hauses im Wedding, eine langjährige Mieterin mit einem entsprechend günstigem Mietvertrag.
Schon mehrfach gab es erfolglose Entmietungs- und Kündigungsversuche gegen die Mieterin, und mitten in der Pandemie hatte der Vermieter dann schließlich Eigenbedarf angemeldet. Nach seinen Angaben sollte seine Tochter in die Wohnung einziehen. In 1. Instanz hatte das AG Wedding — bekannt für eher vermieterfreundliche Tendenzen — dem Vermieter die Wohnung zugesprochen.
Die Mieterin ist nun in 2. Instanz vor dem LG Berlin, ihre Berufung gegen das Urteil wurde angenommen.
Auch von unserer Seite gibt es starke Zweifel an dem Eigenbedarf. Das Gebäude, in dem die Mieterin wohnt, ist völlig verwahrlost. Eine amtliche Begehung hat teils sogar gesundheitsgefährdende Zustände festgestellt. Es ist schwer vorzustellen, wieso die Tochter eines erfolgreichen Touristik-Unternehmers ausgerechnet dort wohnen will.
An diesem Freitag, dem 28.04.2023, findet nun der entscheidende Termin hierzu vor dem Berliner Landgericht statt. Die Tochter des Eigentümers soll vom Landgericht als Zeugin befragt werden.
Die Kiezkommune Wedding, E3K, sowie weitere Initiativen und Gruppen, unterstützen die Mieterin bei ihrer Gegenwehr und rufen deshalb dazu auf, als Zuschauer*innen an diesem öffentlichen Termin teilzunehmen!
Zugleich wollen wir durch diesen Fall auf den Missstand der Eigenbedarfskündigungen aufmerksam machen.
Denn inzwischen werden Eigenbedarfskündigungen viel zu oft als Hebel benutzt, um Menschen aus ihren Wohnungen zu entfernen. Laut dem Berliner Mieterverein wurden im letzten Jahr rund die Hälfte aller Wohnungskündigungen in der Hauptstadt auf der Grundlage von Eigenbedarf ausgesprochen. Und obwohl es sich bei Eigenbedarfskündigungen also längst nicht mehr um Einzelfälle handelt, wehren sich die meisten betroffenen Mieter*innen nicht. Denn der Kampf um das eigene Zuhause scheint oft nicht besonders aussichtsreich, muss häufig allein geführt werden und wird daher auch schnell kräftezehrend.
Auch sind viele Kündigungen nur vorgetäuscht, aber gleichzeitig wird es betroffenen Mieter*innen vom Gesetz besonders schwer gemacht, Vortäuschungen nachzuweisen. Gerade solche Schieflagen sind für uns ein weiteres Beispiel dafür, dass die Profitinteressen der Vermieter*innen und Immobilienbesitzer*innen immer noch viel zu oft über das Recht auf friedvolles, unbehelligtes Wohnen von Mieter*innen gestellt werden. Wir fordern daher, sich solidarisch mit allen betroffenen Mieter*innen zu zeigen!
Wir können auch nicht nachvollziehen, dass vertragstreue, oft langjährige, Bewohner*innen einfach so ihr Zuhause und gewohntes Umfeld verlieren können und ihr Leben teils drastisch verändern müssen, obwohl sie eigentlich schuldlos sind. Wir fordern daher, dass die Rechte von Mieter*innen in dieser Hinsicht gestärkt werden!
Wir meinen außerdem, dass es besonders wichtig für Betroffene ist, sich gezielt zu informieren, Erfahrungen zu teilen und sich zu vernetzen — und für uns „noch nicht Betroffene“, ihnen Unterstützung zu bieten und, wenn nötig, auch Fälle zu skandalisieren. Denn morgen könnte es auch unser Zuhause treffen!
Prozess am Freitag, 28.04.2023 um 11:30 Uhr, im Landgericht Berlin, Saal 1715, Littenstr. 12- 17, 10179 Berlin
Vertreter*innen der Presse sind ausdrücklich eingeladen, sich ebenfalls ein Bild vor Ort zu machen!
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