Pressemitteilung 21.04.2018: Gedenkort Fontanepromenade 15 ohne Obdach

Kulturverwaltung des Berliner Senats hat die Chance verpatzt, einen Gedenkort in der Fontanepromenade zu etablieren


Vier Monate, seit Mitte Dezember 2017, haben die Stiftung Topographie des Terrors und die Senatskulturverwaltung mit den Eigentümern der Fontanepromenade 15 verhandelt. Das Ergebnis ist bescheiden:
Erstens haben die Verhandlungspartner herausgefunden, daß ein Mietvertrag mit dem Verein Gedenkort Fontanepromenade 15 e.V. nicht gewünscht ist. Dazu erklärt der Verein: Für diese Einsicht hätten nicht vier Monate verstreichen müssen. Denn es war die Kulturverwaltung, die Mitte Dezember 2017 den Eigentümer zum Wechsel des Verhandlungspartners verleitet hat, und zwar mit der für den Eigentümer attraktiven Aussicht, trotz seiner öffentlichen Zusagen an die Initiative und den Verein, sich auf weniger als den von der Initiative konzipierten und vom Abgeordnetenhaus befürworteten Gedenkort einlassen zu müssen.
Indem die Kulturverwaltung sich zum Verhandlungspartner machte, verlor sie und die von ihr beauftragte Stiftung Topographie des Terrors offenbar auch das vom Verein am 8. Dezember 2017 angenommene Vermietungsangebot des Eigentümers. Seit dem 1. August 2017 hatte dieser sein Angebot an die Initiative, dann den Verein Gedenkort Fontanepromenade 15 aufrechterhalten, eine Büroeinheit für 16 € Nettokaltmiete/ m² anmieten zu können. Unter Bezugnahme auf die von der Initiative vorgelegte Konzeption für den Gedenkort schlug der Eigentümer eine Vertragslaufzeit bis 2022 vor und konkretisierte sein Angebot zuletzt am 7. Dezember 2017 durch die beauftragte Hausverwaltung.
Nach den von Staatssekretär Dr. Torsten Wöhlert am 16. April 2018 im Kulturausschuß genannten Zahlen muß der leichtfertige Wechsel des Verhandlungspartners Mitte Dezember 2017 den Eigentümer zu einer 25%igen Erhöhung der Nettokaltmiete auf rund 20 €/ m² ermuntert haben.
Zweitens beteuert der Eigentümer weiterhin, an ein Bildungs- und Begegnungszentrum vermieten zu wollen, hat sich aber gegenüber der Finanzverwaltung gebunden, gewerblich zu vermieten. Es ist eine falsche Steuerpolitik, die soziale und kulturelle Projekte verdrängt: wird Gewerberaum gebaut oder teuer modernisiert, reicht der Staat auf das Versprechen, gewerblich zu vermieten, die in der Bauphase anfallende Umsatzsteuer als zinslosen Kredit kapitalisiert vorab an den Investor. Die gewerblichen Mieter zahlen zehn Jahre lang den Kredit zurück, indem sie umsatzsteuerpflichtig mieten. Sinkt die gewerbliche Nutzung eines Gebäudes unter 50%, heißt es, helfe auch eine monatliche Berichtigung des vorab gezogenen Steuerbetrags nicht. Es kann das ganze Vorsteuerabzugsgeschäft platzen.
Die Senatskulturverwaltung, die im Dezember 2017 den Gedenkort Fontanepromenade 15 e.V. um jeden Preis aus den Vertragsverhandlungen verdrängen wollte, steht vor einem Scherbenhaufen und kann den vom Parlament — und von ihrem eigenen Kultursenator — politisch gewünschten Gedenkort, der die Zwangsarbeit der Berliner Juden 1938 bis 1945 vom Ort der damaligen zentralen Dienststelle des Arbeitsamts aus in der Bildungsarbeit thematisieren soll, nicht verwirklichen.
Die Initiative und der Verein Gedenkort Fontanepromenade 15 prüfen derzeit, wie sich trotz des Versagens der Kulturverwaltung der Gedenkort und dessen Forschungs-, Begegnungs- und Bildungsarbeit zur Zwangsarbeit der Berliner Juden ab 1938 realisieren läßt.

Gedenkort Fontanepromenade 15 e.V.