Wir — die Stadtteilinitiative WEM GEHÖRT KREUZBERG — möchten gerne die Karte der Verdrängungsprozesse für "61" aktualisieren: viele Mietshäuser haben nicht nur die Abgeschlossenheitserklärung, sondern sind mittlerweile in Eigentumswohnungen umgewandelt. Kündigungen wegen 'Eigenbedarf' haben Hochkonjunktur. Ferienwohnungen in lukratives möbliertes, zeitlich befristetes Wohnen übertragen. Kleingewerbetreibende verdrängt...
Schaut doch mal in der Karte nach, ob in euren Häusern Daten aktualisiert werden sollten oder ob euer Haus überhaupt schon auf der Karte ist.
Mietzuschuss für Sozialmieter*innen

Pressemitteilung 14.01.2016 von Kotti & Co

Am 1. Januar trat das „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung“ (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) in Kraft.

Dieses Gesetz ist Resultat des massiven Druckes zahlreicher Berliner Mieterinitiativen, die sich im Bündnis Berliner Mietenvolksentscheid organisiert haben. Das Gesetz betrifft ca. 400.000 Berliner Haushalte in öffentlich geförderten Sozialwohnungen, sowie in den Beständen der landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Das Gesetz beinhaltet auch eine Subjektförderung (Mietzuschuss) für Sozialmieter*innen. Über diesen möglichen Mietzuschuss hat der Senat jedoch die Mieter und Mieterinnen im sozialen Wohnungsbau bisher nur unzureichend in Kenntnis gesetzt. Auch viele Beratungsstellen in der Stadt sind noch nicht informiert worden.

Um den Prozess der Mietzuschussbeantragung etwas zu erleichtern, haben wir ein einfaches Online-Formular programmiert. Es hilft Beratungsstellen und Mieter*innen, schnell und unkompliziert zu ermitteln ob ein Antrag auf Mietzuschuss Erfolgschancen hat.

Die Bearbeitung der Anträge wird nicht von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewerkstelligt. Stattdessen ist der privater Dienstleiser zgs consult GmbH (Brückenstraße 5, 10179 Berlin, Tel.: 030-28409302) damit beauftragt worden. Gegründet wurde dieses Unternehmen erst im Dezember letzten Jahres.

Abschlussbemerkung: Das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz, und die darin enthaltene Subjektförderung ist aus unserer Sicht nur halbherzige Brückenlösung.

Wir fordern:
• Maximal 30 % Bruttowarmmietbelastung für Geringverdiener*innen
• keine Begrenzung der Förderung auf 2,50 € /m²
• Eigentümerbeteiligung an der Finanzierung der Mietsenkung
• Überprüfung der Kostenmieten
• (Re)kommunalisierung der Sozialwohnungen

Wir raten allen Sozialmieter*innen, zeitnah die Anträge zum Mietzuschuss herunterzuladen, auszufüllen und damit eine Beratungsstelle in ihrer Nähe aufzusuchen. Zuschuss wird erst nach Eingang der kompletten Unterlagen gewährt!

http://kottiundco.net/