Anmerkung: Wenn wir Presseartikel verlinken, sind sie für Alle zugänglich, jedoch werden häufiger Artikel der Tagespresse nach einiger Zeit in den Bezahlmodus gestellt.
Berliner Zeitung 16.12.2024:

Kündigung eines DDR-Altmietvertrags wegen Eigenbedarfs ist möglich

Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Vermieters, der Eigenbedarf angemeldet hatte.


Berliner Abendblatt 16.12.2024:

DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs nach BGB kündbar

Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.