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Berliner Morgenpost 22.12.2021:

BGH: Mieter müssen Kosten für Baumfällarbeiten mittragen
 
Wenn ein Vermieter auf seinem Grundstück einen Baum fällen lässt, kann er auch die Mieter zur Kasse bieten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gibt es dazu nun rechtliche Klarheit.