Wird Anwohner:innenbeteiligung im Modellprojekt Rathausblock/ Dragonerareal in Berlin-Kreuzberg kriminalisiert?
Liebe Akteure im Modellprojekt Rathausblock,
liebe interessierte Öffentlichkeit,
stellt euch vor, es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz, es gibt Anwohnende, die Verstösse dagegen feststellen und an die Naturschutzbehörde fachlich begründet melden sowie an die Zuständigen im Bauprozess weiterleiten mit Bitte um einen Vor-Ort-Termin. Die Zuständigen und die Naturschutzbehörde (UNB) reagieren aber nicht.
Stattdessen erhalten sie im Verlauf der Auseinandersetzung anwaltliche Post seitens der beauftragten Abrissfirma mit einem Sammelsurium unbegründeter Anschuldigungen. Sie werden bedroht mit Schadensersatzforderungen von „nicht unerheblicher Summe“, sollten die Meldungen zu einer Bauverzögerung führen.
Verkehrte Welt oder neuen Strategie im Beteiligungsverfahren im Modellprojekt Rathausblock?
Wir vom Bündnis Stadtnatur in K(reuzberg) 61 arbeiten seit 2020 zu ökologischen und naturschutzrechtlichen Frage auf dem sogenannten „Dragonerareal“ in Kreuzberg und sind Mitbegründer der AG Artenschutz bei Bauvorhaben des Berliner Umweltverbandes „NaturFreunde Berlin“. Unsere Expertise floss in das sich als modellhaft und mit Transparenz und durch zivilgesellschaftliches Engagement auszeichnend beschriebene Beteiligungsverfahren Rathausblock mit ein. Wir beteiligten uns durch: Infostände und Redebeiträge bei Foren, Mitarbeit in der AG Ökologie und Nachhaltigkeit sowie Mitautorenschaft an einer qualifizierten und detaillierten Kartierung der Brutvögel am Dragonerareal.
Diese Kartierung wurde beim Forum Rathausblock im Juli 2021 öffentlich präsentiert und bei den Verfahrensträgern eingereicht. Sie ist Teil der Arbeitsunterlagen im Bauprozess.
Tatort: Baufeld Mitte-Nord, Dragonerareal (hier: Fotostrecke)
Bedrohte Person: Anwohnerin, ornithologische Expertin im Artenschutz, berlinweit für die AG Artenschutz im Bauprozess der NF Berlin tätig, aktiv im Beteiligungsverfahren im Modellprojekt Rathausblock in Berlin-Kreuzberg über die AG Ökologie.
Sachverhalt: Im Verlauf der Abrissmassnahmen wurden und werden artenschutzrechtliche Verstösse festgestellt, dokumentiert und an die zuständige Naturschutzbehörde sowie die Verantwortlichen im Bauprozess gemeldet.
In den Anschreiben wurde stets um Vor-Ort-Termine gebeten, um die postulierten Beteiligungsverfahrens-Instrumente zu nutzen. Vergeblich.
Die fachlich und rechtlich begründeten sowie dokumentierten Vorfälle blieben bis heute unbeantwortet von allen Angeschriebenen: Sowohl seitens der UNB als auch der informierten Verantwortlichen im Bauprozess.
Exemplarisch hier eine der fachlichen Eingaben zu dem Habitat mit dem Knöterich.
Eskalation: Als Mitte Mai erneut Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz festgestellt wurden, versuchte es die Anwohnerin aufgrund der Dringlichkeit mit einem direkten telefonischen Klärungsversuch bei der ausführenden Abrissfirma.
Es ging um Arbeiten an einer Mauer zum Nachbargrundstück, an der ein großer Knöterich als Aufenthaltsort für eine Haussperlingskolonie wächst.
Die beobachtete unsachgemäße Vorgehensweise der Abrissfirma warf Fragen auf bezüglich:
Firmenstrategie:
Anstatt einer Antwort wurde die Anwohnerin und Artenschutzexpertin beim Telefonat bereits mit „nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen, sollte es zu Verzögerungen im Abrissablauf kommen“, bedroht.
Woraufhin sie die Firma auf die Ordnungswidrigkeiten bei Nichtbeachtung des §44 BNatSchG hinwies und die Polizei rief.
Polizeilicher Klärungsversuch: Die gerufenen Beamten versuchten, UNB und ökologische Baubegleitung zwecks juristischer Einordnung zu erreichen. Beide waren nicht erreichbar.
Der Einschüchterungsversuch: Wenige Tage später ging an die Anwohnerin das anwaltliche Drohschreiben der Abrissfirma postalisch ein.
Argumentations- und Denkfigur: „…...die Behörde hätte längst eingegriffen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorläge, deshalb lägen wohl auch keine Verstöße vor.“
Ein Schelm der Böses dabei denkt!
Wir als aktive Beteiligte im Modellprojekt Rathausblock und dem Bündnis Stadtnatur in K(reuzberg) 61 finden es beschämend, dass Anwohner:innen mit Sachkompetenz kriminalisiert werden.
Resumee:
Soll hier eine „Kriminalgeschichte im Beteiligungsverfahren“ geschrieben werden?
Es bleiben für uns offene Fragen:
Einerseits wird im Beteiligungsverfahren des Modellprojekt Rathausblock nachbarschaftliches Engagement propagiert, andererseits erfahren Nachbarn nicht nur auf Fragen, Einlassungen und Einbringen ihrer Erfahrungen ein Nichtbeachten ihrer Anliegen, sondern werden offensichtlich als Störfaktoren in der Beteiligung betrachtet.
Darüber hinaus wird ihr Engagement und ihre sachliche Kompetenz mit rechtlichen Androhungen versucht mundtot zu machen.
So werden zivilgesellschaftliches Engagement und Transparenz, Kernbegriffe des hochgelobten Beteiligungsverfahrens, zu Worthülsen.
Kritische Partizipation gehört zur Demokratie und kann nicht mit interessengeleiteter Handlungsweise, rechts-brechend und autokratisch gelöst werden.
Konflikte müssen da ,wo sie auf fachlicher Grundlage beruhen auch, fachlich gelöst werden – zu diesem Zweck ist das Beteiligungsverfahren da — und naturschutzrechtliche Belange müssen von den zuständigen Behörden durchgesetzt und nicht auf zivilrechtliche Ebene verschoben werden.
Artenschutz ist nicht verhandelbar.
Schaut gerne auf der Seite der AG Artenschutz im Bauprozess der NF Berlin oder hier auf der Webseite unter diesem Menüpunkt sowie Facebook (stadnturk61) vorbei. Dort ist unsere Sacharbeit auszugsweise dokumentiert.
Für Solidaritätsbekundungen und Rückfragen gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Mit freundlichen Grüssen
Bündnis Stadtnatur in K(reuzberg) 61
Lothar Eberhardt/ Mitglied der NaturFreunde Berlin
Liebe Akteure im Modellprojekt Rathausblock,
liebe interessierte Öffentlichkeit,
stellt euch vor, es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz, es gibt Anwohnende, die Verstösse dagegen feststellen und an die Naturschutzbehörde fachlich begründet melden sowie an die Zuständigen im Bauprozess weiterleiten mit Bitte um einen Vor-Ort-Termin. Die Zuständigen und die Naturschutzbehörde (UNB) reagieren aber nicht.
Stattdessen erhalten sie im Verlauf der Auseinandersetzung anwaltliche Post seitens der beauftragten Abrissfirma mit einem Sammelsurium unbegründeter Anschuldigungen. Sie werden bedroht mit Schadensersatzforderungen von „nicht unerheblicher Summe“, sollten die Meldungen zu einer Bauverzögerung führen.
Verkehrte Welt oder neuen Strategie im Beteiligungsverfahren im Modellprojekt Rathausblock?
Wir vom Bündnis Stadtnatur in K(reuzberg) 61 arbeiten seit 2020 zu ökologischen und naturschutzrechtlichen Frage auf dem sogenannten „Dragonerareal“ in Kreuzberg und sind Mitbegründer der AG Artenschutz bei Bauvorhaben des Berliner Umweltverbandes „NaturFreunde Berlin“. Unsere Expertise floss in das sich als modellhaft und mit Transparenz und durch zivilgesellschaftliches Engagement auszeichnend beschriebene Beteiligungsverfahren Rathausblock mit ein. Wir beteiligten uns durch: Infostände und Redebeiträge bei Foren, Mitarbeit in der AG Ökologie und Nachhaltigkeit sowie Mitautorenschaft an einer qualifizierten und detaillierten Kartierung der Brutvögel am Dragonerareal.
Diese Kartierung wurde beim Forum Rathausblock im Juli 2021 öffentlich präsentiert und bei den Verfahrensträgern eingereicht. Sie ist Teil der Arbeitsunterlagen im Bauprozess.
Tatort: Baufeld Mitte-Nord, Dragonerareal (hier: Fotostrecke)
Bedrohte Person: Anwohnerin, ornithologische Expertin im Artenschutz, berlinweit für die AG Artenschutz im Bauprozess der NF Berlin tätig, aktiv im Beteiligungsverfahren im Modellprojekt Rathausblock in Berlin-Kreuzberg über die AG Ökologie.

In den Anschreiben wurde stets um Vor-Ort-Termine gebeten, um die postulierten Beteiligungsverfahrens-Instrumente zu nutzen. Vergeblich.
Die fachlich und rechtlich begründeten sowie dokumentierten Vorfälle blieben bis heute unbeantwortet von allen Angeschriebenen: Sowohl seitens der UNB als auch der informierten Verantwortlichen im Bauprozess.
Exemplarisch hier eine der fachlichen Eingaben zu dem Habitat mit dem Knöterich.
Eskalation: Als Mitte Mai erneut Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz festgestellt wurden, versuchte es die Anwohnerin aufgrund der Dringlichkeit mit einem direkten telefonischen Klärungsversuch bei der ausführenden Abrissfirma.
Es ging um Arbeiten an einer Mauer zum Nachbargrundstück, an der ein großer Knöterich als Aufenthaltsort für eine Haussperlingskolonie wächst.
Die beobachtete unsachgemäße Vorgehensweise der Abrissfirma warf Fragen auf bezüglich:
- einer potentiellen Einkürzung der Pflanze, (Verstoß gegen §44 BNatSchGAbs. 2)
- Störungsverbot (Verstoß gegen § 44 BnatschG Abs. 3) und
- die planerisch zu berücksichtigender Fluchtdistanz (5m) bei Haussperlingen.
Firmenstrategie:
Anstatt einer Antwort wurde die Anwohnerin und Artenschutzexpertin beim Telefonat bereits mit „nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen, sollte es zu Verzögerungen im Abrissablauf kommen“, bedroht.
Woraufhin sie die Firma auf die Ordnungswidrigkeiten bei Nichtbeachtung des §44 BNatSchG hinwies und die Polizei rief.
Polizeilicher Klärungsversuch: Die gerufenen Beamten versuchten, UNB und ökologische Baubegleitung zwecks juristischer Einordnung zu erreichen. Beide waren nicht erreichbar.
Der Einschüchterungsversuch: Wenige Tage später ging an die Anwohnerin das anwaltliche Drohschreiben der Abrissfirma postalisch ein.
Argumentations- und Denkfigur: „…...die Behörde hätte längst eingegriffen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorläge, deshalb lägen wohl auch keine Verstöße vor.“
Ein Schelm der Böses dabei denkt!
Wir als aktive Beteiligte im Modellprojekt Rathausblock und dem Bündnis Stadtnatur in K(reuzberg) 61 finden es beschämend, dass Anwohner:innen mit Sachkompetenz kriminalisiert werden.
Resumee:
- Anstatt Potentiale und Ressourcen der Beteiligten Anwohner (citizen science) vor Ort zu nutzen, um die Konfliktfelder zu identifizieren und Vorkommnisse zu beheben,
- anstatt ambitionierte Artenschutzkonzepte, dem Namen Modellprojekt gerecht werdend, zu entwickeln,
- anstatt vor Ort Termine zur direkten Klärung der artenschutzrechtlichen Verstöße zu arrangieren wurde offensichtlich ein „Beteiligungskrieg“ begonnen und das Faktische verkehrt, die rechtlichen Grundlagen offensichtlich mit Nichtbeachtung „gewürdigt“ und das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt.
Soll hier eine „Kriminalgeschichte im Beteiligungsverfahren“ geschrieben werden?
Es bleiben für uns offene Fragen:
- Wird der Artenschutz im Modellprojekt Rathausblock als Störfaktor gesehen und so rechtlich mundtot gemacht?
- Wird Bürgerkompetenz als „unerwünschte Kontrolle“ gewertet?
- Wird das Beteiligungsverfahren von der Strategie „Interesse vor Sachlösung“ bestimmt?
- Wie bewerten andere Akteure — Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft — diese „Mangelwirtschaft“ im Beteiligungsverfahren?
- Wie und durch wen wird die Umsetzung Artenschutz-relevanter Maßnahmen kontrolliert und durchgesetzt?
- Akteneinsicht:
- Verlauf der Kommunikation bzgl. der eingegangenen Meldungen zum Baufeld Mitte-Nord sowie weiterer, den Artenschutz betreffende Vorhaben auf dem „Dragonerareal“, insbesondere beim Habitat: „Gretchen-Dschungel“
- falls bereits neu erstellt, ein aktuelles faunistisches Gutachten,
- das ökologische Ausgleichskonzept, CEF (Ausgleichs-)Massnahmen beinhaltend, Artenschutz-relevante Auflagen an alle an den Bauprozessen beteiligte Akteure
- Rücknahme der Klage-Androhungen seitens der Abriss-Firma ggü. der Anwohnerin
- Berücksichtigung und Einbezug von Anwohner:innenexpertisen
Einerseits wird im Beteiligungsverfahren des Modellprojekt Rathausblock nachbarschaftliches Engagement propagiert, andererseits erfahren Nachbarn nicht nur auf Fragen, Einlassungen und Einbringen ihrer Erfahrungen ein Nichtbeachten ihrer Anliegen, sondern werden offensichtlich als Störfaktoren in der Beteiligung betrachtet.
Darüber hinaus wird ihr Engagement und ihre sachliche Kompetenz mit rechtlichen Androhungen versucht mundtot zu machen.
So werden zivilgesellschaftliches Engagement und Transparenz, Kernbegriffe des hochgelobten Beteiligungsverfahrens, zu Worthülsen.
Kritische Partizipation gehört zur Demokratie und kann nicht mit interessengeleiteter Handlungsweise, rechts-brechend und autokratisch gelöst werden.
Konflikte müssen da ,wo sie auf fachlicher Grundlage beruhen auch, fachlich gelöst werden – zu diesem Zweck ist das Beteiligungsverfahren da — und naturschutzrechtliche Belange müssen von den zuständigen Behörden durchgesetzt und nicht auf zivilrechtliche Ebene verschoben werden.
Artenschutz ist nicht verhandelbar.
Schaut gerne auf der Seite der AG Artenschutz im Bauprozess der NF Berlin oder hier auf der Webseite unter diesem Menüpunkt sowie Facebook (stadnturk61) vorbei. Dort ist unsere Sacharbeit auszugsweise dokumentiert.
Für Solidaritätsbekundungen und Rückfragen gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Mit freundlichen Grüssen
Bündnis Stadtnatur in K(reuzberg) 61
Lothar Eberhardt/ Mitglied der NaturFreunde Berlin