05.09.2020: Bauvorhaben Postscheckareal
Zum Bauvorhaben Postscheckareal am Halleschen Ufer hat das Bündnis Stadtnatur in K 61 eine Stellungnahme verfasst und beim Stadtplanungsamt eingereicht.
Hier zeichnet sich laut Planzeichnung ein weiterer Verlust eines öffentlichen Raumes für Kreuzberg mit starker Nachverdichtung, eine weitere Hitzeinsel im Klimageschehen der Stadt, eine nächste große Zerstörung von Strauchhabitaten als Lebensgrundlage für die dort heimischen streng geschützten Singvögel ab. Die Rodungen und Abrissarbeiten sind im Gange. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine Grundschule.
von Angela Laich für das Bündnis Stadtnatur in K61
An das
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Fachbereich Stadtplanung
Yorckstraße 4-11
10965 Berlin
Berlin, 05.September 2020
Stellungnahme zum Bebauungsplan VI-46-1 Postscheckamt am Halleschen Ufer
Bezug: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
Auf bereits versiegelten Flächen nachzuverdichten ist besser, als Grünflächen dafür zu opfern. So werden keine Versickerungsflächen verbaut und keine dringend in der Stadt benötigten Grünflächen zerstört.
Bevölkerungswachstum, Trockenheit und Überhitzung, Gesundheitsrisikozunahme und Ressourcenknappheit stellen die Funktionalitäten der öffentlichen Räume und besonders der Grünflächen in Frage. An den öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Freiflächen und Parkanlagen) ergeben sich neue gestalterische und funktionale Anforderungen. Für den öffentlichen Raum stellen sich akut grundlegend neue Herausforderungen.
Bauvorhaben Postscheckamt am Halleschen Ufer:
Weiterer Grünflächenverlust für den Grünflächenunterversorgten Bezirk Kreuzberg
Durch das Bebauungsvorhaben in der Dimension,wie es in der Planzeichnung vorgesehen ist, geht hier eine weitere öffentlich nutzbare Grünfläche für den damit unterversorgen Bezirk Kreuzberger verloren.
Kritisch sehen wir also den Bebauungs-Entwurf in diesem Zusammenhang in der geplanten Dimension der Grün-Vernichtung (Bäume und große Strauchhabitate) sowie der Baumassendichte und -höhe.
Grundsätzlich ist bei aktuellen Bauplanungen zu überdenken, dass das Klima in der Metropole Berlin sich aktuell stark verändert mit zunehmenden Hitzetagen und Tropennächten in den Sommermonaten sowie Unwettern mit Starkregenereignissen.
Große, gesunde Bäume und große, zusammenhängende Strauchhabitate haben einen merklichen Kühlungseffekt, filtern die Luft vor Feinstaub und binden CO2.
Die unversiegelten Flächen nehmen Regenwasser auf und entlasten das Abwassersystem Kreuzbergs.
Bäume und Strauchhabitate sind Lebensstätten vieler geschützter und streng geschützter Arten.
Dies betrifft auch alle Habitate rings um das Postscheckamt am Halleschen Ufer.
Kreuzberg ist ein mit Grünflächen unterversorgter Bezirk. Durch die starken, hier bereits umgesetzten Nachverdichtungen verbunden mit großflächigen Rodungen von Bäumen und Vernichtungen wertvoller Strauchhabitate, bilden sich im Bezirk überall neue Hitzeinseln, welche das Überleben für Flora und Fauna gefährden und für uns Stadtbewohner selber unerträglicher machen. Jeden Sommer sind Hitzetote zu beklagen, Wildtiere verdursten massenweise. Vögel finden keine Nahrung mehr, wenn die Insekten verdursten oder mitsamt den Strauchhabitaten entsorgt werden und die Wiesen vertrocknen.
Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern tun sich bei diesen veränderten klimatischen Bedingungen sehr schwer, viele Neuanpflanzungen verdursten in den ersten Jahren.
Antrag zur Schaffung einer Rechtsgrundlage soll verabschiedet werden
Um diesem Effekt entgegenzuwirken, liegt ein aktueller Antrag auf Schaffung einer Rechtsgrundlage für mehr Grün bei Bauvorhaben zur Abstimmung in der BVV vor.
Der Biotopflächenfaktor und die Freiflächengestaltungssatzung sollen laut Antrag als verbindliches Instrument für die Schaffung von mehr Grün bei Bauvorhaben verankert werden.
Es geht hierbei auch darum, die Lebensstätten von Tieren in der Stadt und zu sichern und so das Massenartensterben zu bremsen.
Für Berlin wurde im Dezember 2019 die Klimanotlage ausgerufen.
Da der Klimawandel mit seinen negativen Auswirkungen auf Flora, Fauna und die Menschen in der Stadt fortschreitet, ist keine Zeit mehr, politische Entscheidungszeiträume abzuwerten. Eine Umsetzung muss jetzt schon erfolgen.
Zur Planzeichnung:
In der Auslegung auf S.46 heißt es: „Der Stadtplatz mit den vorhandenen Laubbäumen an der Kreuzung Hallesches Ufer/Großbeerenstraße bleibt in verkleinerter Form erhalten.“
Jedoch die Planzeichnung weist aus, dass durch die Bebauung etwa die Hälfte der Bäume verloren ginge, darunter auch ein mehrstämmiger Baum in der Nähe der Großbeerenstraße.
Wir fordern: eine Änderung der Baugrenzen oder eine Öffnung von Höfen oder eine entsprechende Ausrichtung der Baukörper, um möglichst viele Bäume zu erhalten.
Alle Planänderungsoptionen als Vermeidungsmaßnahme zum Erhalt aller Bäume sind zu prüfen.
Lebensgrundlagenzerstörung (Rodung der Sträucher) führt zur Auslöschung ganzer Vogelkolonien. § 44 Naturschutzgesetz
Des Weiteren sind laut Planzeichnung bis an die Baugrenze hin alle Strauchhabitate an der Großbeerenstraße, dem Halleschen Ufer und der westlichen Grundstücksgrenze zum Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg nahezu gänzlich als Baufelder ausgewiesen.
Dort fanden bereits im Sommer und während der Brutzeit größere Rodungen von Sträuchern statt.
Viele Vogelarten sind zum Überleben ganzjährig auf Lebensstätten in Strauch- und Heckenzonen angewiesen bzw. brüten dort wiederkehrend.
Diese ganzjährige Nutzung gilt auch für die am Postgiroamt - Hochhaus in den Jalousien angesiedelten standorttreuen Haussperlinge, die ganzjährig als Gruppe auf dichte, zusammenhängende Schutzgehölze im engen Verbund zu den Brutplätzen angewiesen sind. Daher bewirken großflächige Strauchrodungen oder Stocksetzungen von Habitaten, wie sie in hier vorgenommen wurden und laut Planzeichnung noch vorgesehen sind, möglicherweise die Auslöschung ganzer Vogelpopulationen.
Das Naturschutzgesetz §44 regelt den besonderen Artenschutz, auch in der Brutzeit, das Auslöschen von Vogelpopulationen ist rechtswidrig!
Laut Stellungnahme der BLN wird im artenschutzrechtlichen Gutachten erwähnt, “dass drei Begehungen im Juni/Juli durchgeführt wurden. Dies ist nicht ausreichend zur Erfassung eines aktuellen Brutgeschehens, da die Untersuchungen unter Umständen während einer Brutpause der Vögel statt fanden.“
Die großen, dichten, artenreichen Sträucher und Hecken entlang der Großbeerenstraße und an der westlichen Grenze zum Grundstück Amtsgericht T-K stellen besonders notwendige Habitatstrukturen besonders geschützter Brutvogelarten dar, die ganzjährig geschützt sind, da sie regelmäßig wiedergenutzt werden und für den Bruterfolg (Fortpflanzung) dieser Arten zwingend notwendig sind.
Gesetzlich geschützte Lebensstätten sind: Fortpflanzungs - und Ruhestätten, Aufzuchtsstätten der Jungen, Balzplätze, Nestbauplätze, Schlafplätze, Überwinterungsplätze, Mauser, Deckung.
Werden diese dergestalt verändert oder beseitigt, dass sie nicht mehr als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dienen können und finden sich im Umfeld keine anderen nachweislich geeigneten Strukturen als Ausweichmöglichkeit, liegt die Zerstörung von Lebensstätten vor.
BVerwG. Urteil vom 12.3.2008 – 9 A 3.06, NuR 2008, S. 633 (654)
Keine oder zu geringe Ausweichmöglichkeiten
Geeignete Ausweichmöglichkeiten in räumlichem Zusammenhang sind dort nach Entfernung der Strauchhabitate nicht mehr ausreichend vorhanden. Durch Nachverdichtungen in der Halleschen Straße.
Der angrenzende Ida-Wolff-Platz ist ohne Strauchbepflanzung. Die Haussperlinge, die am dortigen Gebäude der Deutschen Rentenversicherung brüten, fliegen in die Strauch-Habitate der Großbeerenstraße bzw. der Südseite der Clara-Grunwald-Grundschule.
Die Haussperlinge, die an den Jalousien des Hochhauses nisten, können zwar derzeit noch in das Hochbeet direkt vor dem Hochhaus fliegen - dieses bietet aber nur eingeschränkt Deckung. Es hat nur wenige, vereinzelt stehende Sträucher. Als die Sträucher in Nähe des ehemaligen, jetzt abgebauten Brunnens noch standen, was dies ihr nächster, Sicherheit bietender Zuchfluchtspunkt. Dort saßen immer recht viele. Nachdem im Sommer auch dieser große Busch gerodet war, schossen die Sperlinge in höchster Eile vom Hochhaus aus in die Sträucher an der Großbeerenstr. Dort hielten sie sich auch länger auf.
Ein Amseljunges mit Elternteil sah ich in diesem Juli in den Büschen nahe der Platanen. Amseln haben in den Sträuchern in der Großbeerenstr. Nester.
Zwei Hausrotschwänze sah ich im Juni in der Nähe der Tiefgaragen direkt hinter dem im Abriss befindlichen Flachgebäude an der Großbeerenstr. Die Niststätten befinden sich höchstwahrscheinlich in der Tiefgarage. Ein Hausrotschwanzpaar kann bis zu drei Nester in einem Sommer belegen.
Sind zur Tiefgarage und zum Hochhaus ein Gutachten/ eine Artenerfassung erstellt worden?
Weitere Vogelarten wurden in den Bäumen, Sträuchern und Wiesen zur Clara-Grunwald-Grundschule beobachtet: Kohlmeise, Star, Elster, Rabenkrähe.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
Die Haussperlinge würden allein auf spärlich begrünten Dächern überhaupt keine Deckung mehr haben. Insekten dürften sie dort auch nicht ausreichend finden. Ausgleichsmaßnahmen für Niststätten müssen einhergehen mit Erhalt oder Ausgleich der Lebenshabitate.
Weitere Hecken in Nähe des Postcheckamts zur Möckernstr. hin sind bereits diesem Sommer gerodet worden. Das kleine "Wäldchen", das dann noch erhalten bliebe, ist zu weit weg und hat eine ganz andere Struktur: Es könnte all die vertriebenen Wildtiere ohnehin nicht "auffangen".
Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG werden dann ausgelöst, wenn diese Habitate vollständig zerstört werden und im räumlichen Zusammenhang, also dem Aktionsraum der Art, keine Ausweichmöglichkeiten in gleicher Größe und Qualität mehr gegeben sind.
Vögel, die auf Hecken als Nestbauplätze (Amsel, Nachtigall, Mücken, Rotkehlchen, einige Finken etc.) und Zufluchtsorte ganzer Kolonien (Haussperlinge) spezialisiert sind,
kann man nicht auf Bäume umsiedeln.
Wir sehen den Umfang der laut Planzeichnung vorgesehenen Rodungen bei einer Umsetzung dieser Planzeichnung als nicht vereinbar mit den klimatischen Erfordernissen sowie der Einhaltung von Artenschutz- und Naturschutzrichtlinien.
Auch hierzu fordern wir: eine Änderung der Baugrenzen entlang der Großbeerenstraße und im südwestlichen Teil angrenzend an das Grundstück zum Amtsgericht T-K oder eine Öffnung von Höfen oder eine entsprechende Ausrichtung der Baukörper, um möglichst viele Strauchhabitate zu erhalten.
Alle Planänderungsoptionen als Vermeidungsmaßnahme zum Erhalt der Sträucher sind zu prüfen.
Alle vor Beginn der Baumaßnahmen vorhandenen und nun verloren gehenden Niststätten von Gebäudebrütern gesetzlich geschützten Lebensstätten, ohne die die Vögel nicht überleben können, erhalten bleiben oder (zweitrangig) nachgepflanzt werden.
Des Weiteren fordern wir eine ökologische Baubegleitung.
Zum Bauvorhaben Postscheckareal am Halleschen Ufer hat das Bündnis Stadtnatur in K 61 eine Stellungnahme verfasst und beim Stadtplanungsamt eingereicht.
Hier zeichnet sich laut Planzeichnung ein weiterer Verlust eines öffentlichen Raumes für Kreuzberg mit starker Nachverdichtung, eine weitere Hitzeinsel im Klimageschehen der Stadt, eine nächste große Zerstörung von Strauchhabitaten als Lebensgrundlage für die dort heimischen streng geschützten Singvögel ab. Die Rodungen und Abrissarbeiten sind im Gange. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine Grundschule.
von Angela Laich für das Bündnis Stadtnatur in K61
An das
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Fachbereich Stadtplanung
Yorckstraße 4-11
10965 Berlin
Berlin, 05.September 2020
Stellungnahme zum Bebauungsplan VI-46-1 Postscheckamt am Halleschen Ufer
Bezug: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
Auf bereits versiegelten Flächen nachzuverdichten ist besser, als Grünflächen dafür zu opfern. So werden keine Versickerungsflächen verbaut und keine dringend in der Stadt benötigten Grünflächen zerstört.
Bevölkerungswachstum, Trockenheit und Überhitzung, Gesundheitsrisikozunahme und Ressourcenknappheit stellen die Funktionalitäten der öffentlichen Räume und besonders der Grünflächen in Frage. An den öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Freiflächen und Parkanlagen) ergeben sich neue gestalterische und funktionale Anforderungen. Für den öffentlichen Raum stellen sich akut grundlegend neue Herausforderungen.
Bauvorhaben Postscheckamt am Halleschen Ufer:
Weiterer Grünflächenverlust für den Grünflächenunterversorgten Bezirk Kreuzberg
Durch das Bebauungsvorhaben in der Dimension,wie es in der Planzeichnung vorgesehen ist, geht hier eine weitere öffentlich nutzbare Grünfläche für den damit unterversorgen Bezirk Kreuzberger verloren.
Kritisch sehen wir also den Bebauungs-Entwurf in diesem Zusammenhang in der geplanten Dimension der Grün-Vernichtung (Bäume und große Strauchhabitate) sowie der Baumassendichte und -höhe.
Grundsätzlich ist bei aktuellen Bauplanungen zu überdenken, dass das Klima in der Metropole Berlin sich aktuell stark verändert mit zunehmenden Hitzetagen und Tropennächten in den Sommermonaten sowie Unwettern mit Starkregenereignissen.
Große, gesunde Bäume und große, zusammenhängende Strauchhabitate haben einen merklichen Kühlungseffekt, filtern die Luft vor Feinstaub und binden CO2.
Die unversiegelten Flächen nehmen Regenwasser auf und entlasten das Abwassersystem Kreuzbergs.
Bäume und Strauchhabitate sind Lebensstätten vieler geschützter und streng geschützter Arten.
Dies betrifft auch alle Habitate rings um das Postscheckamt am Halleschen Ufer.
Kreuzberg ist ein mit Grünflächen unterversorgter Bezirk. Durch die starken, hier bereits umgesetzten Nachverdichtungen verbunden mit großflächigen Rodungen von Bäumen und Vernichtungen wertvoller Strauchhabitate, bilden sich im Bezirk überall neue Hitzeinseln, welche das Überleben für Flora und Fauna gefährden und für uns Stadtbewohner selber unerträglicher machen. Jeden Sommer sind Hitzetote zu beklagen, Wildtiere verdursten massenweise. Vögel finden keine Nahrung mehr, wenn die Insekten verdursten oder mitsamt den Strauchhabitaten entsorgt werden und die Wiesen vertrocknen.
Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern tun sich bei diesen veränderten klimatischen Bedingungen sehr schwer, viele Neuanpflanzungen verdursten in den ersten Jahren.
Antrag zur Schaffung einer Rechtsgrundlage soll verabschiedet werden
Um diesem Effekt entgegenzuwirken, liegt ein aktueller Antrag auf Schaffung einer Rechtsgrundlage für mehr Grün bei Bauvorhaben zur Abstimmung in der BVV vor.
Der Biotopflächenfaktor und die Freiflächengestaltungssatzung sollen laut Antrag als verbindliches Instrument für die Schaffung von mehr Grün bei Bauvorhaben verankert werden.
Es geht hierbei auch darum, die Lebensstätten von Tieren in der Stadt und zu sichern und so das Massenartensterben zu bremsen.
Für Berlin wurde im Dezember 2019 die Klimanotlage ausgerufen.
Da der Klimawandel mit seinen negativen Auswirkungen auf Flora, Fauna und die Menschen in der Stadt fortschreitet, ist keine Zeit mehr, politische Entscheidungszeiträume abzuwerten. Eine Umsetzung muss jetzt schon erfolgen.
Zur Planzeichnung:
In der Auslegung auf S.46 heißt es: „Der Stadtplatz mit den vorhandenen Laubbäumen an der Kreuzung Hallesches Ufer/Großbeerenstraße bleibt in verkleinerter Form erhalten.“
Jedoch die Planzeichnung weist aus, dass durch die Bebauung etwa die Hälfte der Bäume verloren ginge, darunter auch ein mehrstämmiger Baum in der Nähe der Großbeerenstraße.
Wir fordern: eine Änderung der Baugrenzen oder eine Öffnung von Höfen oder eine entsprechende Ausrichtung der Baukörper, um möglichst viele Bäume zu erhalten.
Alle Planänderungsoptionen als Vermeidungsmaßnahme zum Erhalt aller Bäume sind zu prüfen.
Lebensgrundlagenzerstörung (Rodung der Sträucher) führt zur Auslöschung ganzer Vogelkolonien. § 44 Naturschutzgesetz
Des Weiteren sind laut Planzeichnung bis an die Baugrenze hin alle Strauchhabitate an der Großbeerenstraße, dem Halleschen Ufer und der westlichen Grundstücksgrenze zum Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg nahezu gänzlich als Baufelder ausgewiesen.
Dort fanden bereits im Sommer und während der Brutzeit größere Rodungen von Sträuchern statt.
Viele Vogelarten sind zum Überleben ganzjährig auf Lebensstätten in Strauch- und Heckenzonen angewiesen bzw. brüten dort wiederkehrend.
Diese ganzjährige Nutzung gilt auch für die am Postgiroamt - Hochhaus in den Jalousien angesiedelten standorttreuen Haussperlinge, die ganzjährig als Gruppe auf dichte, zusammenhängende Schutzgehölze im engen Verbund zu den Brutplätzen angewiesen sind. Daher bewirken großflächige Strauchrodungen oder Stocksetzungen von Habitaten, wie sie in hier vorgenommen wurden und laut Planzeichnung noch vorgesehen sind, möglicherweise die Auslöschung ganzer Vogelpopulationen.
Das Naturschutzgesetz §44 regelt den besonderen Artenschutz, auch in der Brutzeit, das Auslöschen von Vogelpopulationen ist rechtswidrig!
Laut Stellungnahme der BLN wird im artenschutzrechtlichen Gutachten erwähnt, “dass drei Begehungen im Juni/Juli durchgeführt wurden. Dies ist nicht ausreichend zur Erfassung eines aktuellen Brutgeschehens, da die Untersuchungen unter Umständen während einer Brutpause der Vögel statt fanden.“
Die großen, dichten, artenreichen Sträucher und Hecken entlang der Großbeerenstraße und an der westlichen Grenze zum Grundstück Amtsgericht T-K stellen besonders notwendige Habitatstrukturen besonders geschützter Brutvogelarten dar, die ganzjährig geschützt sind, da sie regelmäßig wiedergenutzt werden und für den Bruterfolg (Fortpflanzung) dieser Arten zwingend notwendig sind.
Gesetzlich geschützte Lebensstätten sind: Fortpflanzungs - und Ruhestätten, Aufzuchtsstätten der Jungen, Balzplätze, Nestbauplätze, Schlafplätze, Überwinterungsplätze, Mauser, Deckung.
Werden diese dergestalt verändert oder beseitigt, dass sie nicht mehr als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dienen können und finden sich im Umfeld keine anderen nachweislich geeigneten Strukturen als Ausweichmöglichkeit, liegt die Zerstörung von Lebensstätten vor.
BVerwG. Urteil vom 12.3.2008 – 9 A 3.06, NuR 2008, S. 633 (654)
Keine oder zu geringe Ausweichmöglichkeiten
Geeignete Ausweichmöglichkeiten in räumlichem Zusammenhang sind dort nach Entfernung der Strauchhabitate nicht mehr ausreichend vorhanden. Durch Nachverdichtungen in der Halleschen Straße.
Der angrenzende Ida-Wolff-Platz ist ohne Strauchbepflanzung. Die Haussperlinge, die am dortigen Gebäude der Deutschen Rentenversicherung brüten, fliegen in die Strauch-Habitate der Großbeerenstraße bzw. der Südseite der Clara-Grunwald-Grundschule.
Die Haussperlinge, die an den Jalousien des Hochhauses nisten, können zwar derzeit noch in das Hochbeet direkt vor dem Hochhaus fliegen - dieses bietet aber nur eingeschränkt Deckung. Es hat nur wenige, vereinzelt stehende Sträucher. Als die Sträucher in Nähe des ehemaligen, jetzt abgebauten Brunnens noch standen, was dies ihr nächster, Sicherheit bietender Zuchfluchtspunkt. Dort saßen immer recht viele. Nachdem im Sommer auch dieser große Busch gerodet war, schossen die Sperlinge in höchster Eile vom Hochhaus aus in die Sträucher an der Großbeerenstr. Dort hielten sie sich auch länger auf.
Ein Amseljunges mit Elternteil sah ich in diesem Juli in den Büschen nahe der Platanen. Amseln haben in den Sträuchern in der Großbeerenstr. Nester.
Zwei Hausrotschwänze sah ich im Juni in der Nähe der Tiefgaragen direkt hinter dem im Abriss befindlichen Flachgebäude an der Großbeerenstr. Die Niststätten befinden sich höchstwahrscheinlich in der Tiefgarage. Ein Hausrotschwanzpaar kann bis zu drei Nester in einem Sommer belegen.
Sind zur Tiefgarage und zum Hochhaus ein Gutachten/ eine Artenerfassung erstellt worden?
Weitere Vogelarten wurden in den Bäumen, Sträuchern und Wiesen zur Clara-Grunwald-Grundschule beobachtet: Kohlmeise, Star, Elster, Rabenkrähe.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
Die Haussperlinge würden allein auf spärlich begrünten Dächern überhaupt keine Deckung mehr haben. Insekten dürften sie dort auch nicht ausreichend finden. Ausgleichsmaßnahmen für Niststätten müssen einhergehen mit Erhalt oder Ausgleich der Lebenshabitate.
Weitere Hecken in Nähe des Postcheckamts zur Möckernstr. hin sind bereits diesem Sommer gerodet worden. Das kleine "Wäldchen", das dann noch erhalten bliebe, ist zu weit weg und hat eine ganz andere Struktur: Es könnte all die vertriebenen Wildtiere ohnehin nicht "auffangen".
Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG werden dann ausgelöst, wenn diese Habitate vollständig zerstört werden und im räumlichen Zusammenhang, also dem Aktionsraum der Art, keine Ausweichmöglichkeiten in gleicher Größe und Qualität mehr gegeben sind.
Vögel, die auf Hecken als Nestbauplätze (Amsel, Nachtigall, Mücken, Rotkehlchen, einige Finken etc.) und Zufluchtsorte ganzer Kolonien (Haussperlinge) spezialisiert sind,
kann man nicht auf Bäume umsiedeln.
Wir sehen den Umfang der laut Planzeichnung vorgesehenen Rodungen bei einer Umsetzung dieser Planzeichnung als nicht vereinbar mit den klimatischen Erfordernissen sowie der Einhaltung von Artenschutz- und Naturschutzrichtlinien.
Auch hierzu fordern wir: eine Änderung der Baugrenzen entlang der Großbeerenstraße und im südwestlichen Teil angrenzend an das Grundstück zum Amtsgericht T-K oder eine Öffnung von Höfen oder eine entsprechende Ausrichtung der Baukörper, um möglichst viele Strauchhabitate zu erhalten.
Alle Planänderungsoptionen als Vermeidungsmaßnahme zum Erhalt der Sträucher sind zu prüfen.
Alle vor Beginn der Baumaßnahmen vorhandenen und nun verloren gehenden Niststätten von Gebäudebrütern gesetzlich geschützten Lebensstätten, ohne die die Vögel nicht überleben können, erhalten bleiben oder (zweitrangig) nachgepflanzt werden.
Des Weiteren fordern wir eine ökologische Baubegleitung.